Pegeltelefon

Der Rheinsberger Rhin ist entsprechend der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rheinsberger Rhin und Hellberge“ ab dem 15. Juni für eine Befahrung freigegeben. Voraussetzung hierfür ist außerdem ein Pegelstand von mehr als 65 Zentimetern am Unterpegel des Wehres an der Rheinsberger Obermühle.

Das Pegeltelefon informiert zeitnah über den Pegelstand an der Rheinsberger Obermühle und eine mögliche, damit verbundene, Sperrung. Es ist ausschließlich als gesprochene Information (Ansagetext) zu verstehen. Die darüber empfangenen Anfragen können nicht weiter bearbeitet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis!