Pflege- und Entwicklungsplan

2014 wurde die Erarbeitung der Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP) mit integrierter NATURA 2000 Managementplanung (MP) durch die Bürogemeinschaft unter Federführung der Fa. Luftbild Brandenburg – Königs Wusterhausen abgeschlossen.

Der PEP dient der Umsetzung der Schutzziele des Naturparks in einem Planungszeitraum von 10-15 Jahren. Er wird auf der Grundlage des § 32 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetzes - BbgNatSchAG und des Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG erstellt.

Mit dem PEP wird eine abgestimmte Daten- und Handlungsgrundlage unter Einbeziehung aller regionalen Akteure und Behörden sowie Bürger bei der Planung für den Erhalt der Naturschätze und der nachhaltigen Entwicklung der Region geschaffen.

Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) besteht aus sieben Teilen:

I Grundlagen

II Fachbeitrag Flora, Vegetation und Biotope

III Fachbeitrag Fauna

IV Fachbeitrag Gewässer

V Fachbeitrag Forstwirtschaft und Jagd

VI Fachbeitrag Landwirtschaft

VII Fachbeitrag Tourismus

Er ist eine naturschutzfachliche Angebotsplanung, die als Handlungskonzept in den Großschutzgebieten im Land Brandenburg aufgestellt wird. Die im PEP fixierten naturschutzfachlichen Leitbilder und Ziele sollen in den nächsten Jahren gemeinsam und einvernehmlich mit den zahlreichen Eigentümern, Nutzern und Kommunen des Naturparks umgesetzt werden. Während der Plan gegenüber Privatpersonen keine Rechtsverbindlichkeit besitzt, müssen ihn öffentliche Verwaltungen nach erfolgtem Abstimmungsprozess bei anderen Planungen angemessen berücksichtigen.

NATURA 2000 Managenmentplanung:

FFH-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Artikel 4 Absatz 2 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG. Die Gebiete sind Teil des europaweiten zusammenhängenden ökologischen Netzes Natura 2000. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II der Richtlinie 92/43/EWG umfassen und hat den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Der Anteil der FFH-Gebiete an der Fläche des Naturparks beträgt 22,8 %. EU-Vogelschutzgebiete - Special Protected Areas (SPA-Gebiete) sind Vogelschutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Art. 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der EU gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000.

Die Gebiete dienen besonders dem Schutz der europaweit geschützten Vögel gemäß Anhang I der Richtlinie. Im Naturpark befindet sich das SPA-Gebiet Stechlin mit 7.930 ha vollständig und das SPA-Gebiet Obere Havelniederung mit 13.295 ha von 44.419 ha im Naturpark.

Die Managementpläne für die Fauna-Flora-Habitatgebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (Special Protected Areas - SPA-Gebiete) für die NATURA 2000-Gebiete im Naturpark wurden bereits 2013 fertig gestellt  und sind im Internet einsehbar.  

Der Managementplan für das nur geringfügig im Naturpark liegende FFH-Gebiet Wittstock-Ruppiner Heide wird im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) durch das Büro RANA aus Halle erarbeitet. Die Naturparkverwaltung beteiligte sich an der projektbegleitenden Arbeitsgruppe. Dieser Managementplan wird voraussichtlich 2015 fertig gestellt.

Alle Pflege- und Entwicklungspläne können hier eingesehen werden.