Managementplanung NATURA 2000
Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete
Die FFH-Richtlinie von 1992 fordert die Ausweisung von FFH-Gebieten zur Sicherung der Artenvielfalt durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU. Sie werden als besondere Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in das Schutzgebietssystem Natura 2000 integriert.
Seit Dezember 2016 bestehen nun für alle FFH-Gebiete im Naturpark Erhaltungszielverordnungen (ErhZV). Diese dienen der Festsetzung der Gebietsabgrenzung und der Erhaltungsziele für die von der EU-Kommission bestätigten FFH-Gebiete. Durch die Erhaltungszielverordnung werden keine neuen oder zusätzlichen Regelungen festgesetzt.
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Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete)
Die Gebiete der 1979 erlassenen EU-Vogelschutzrichtlinie bewahren die in den Mitgliedstaaten der EU vorkommenden wild lebenden Vogelarten und schützen vor der Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen.
Die Mitgliedstaaten haben sich nach der EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet, für die in Anhang I benannten Vogelarten, die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu "besonderen Schutzgebieten" (Special Protection Area - SPA) zu erklären und zu sichern.