Unser Auftrag

Die Aufgaben der Nationalen Naturlandschaften sind in den Rechtsvorschriften Natur festgeschrieben. 

Sie liegen in folgenden Bereichen:

Naturschutz,

Regionalentwicklung,

Managementplanung NATURA 2000

Naturtourismus,

Umweltbildung,

Forschung, Beobachtung, Austausch und internationale Zusammenarbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte und Zielsetzungen der Naturparke, Biosphärenreservate und des Nationalparks orientieren sich an den internationalen Management-Kriterien der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, kurz: Weltnaturschutzunion). 


Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Nationalen Naturlandschaften sind die Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) der jeweiligen Gebiete. Die Aufstellung der PEP ist eine der Hauptaufgaben der Großschutzgebiete und Grundlage aller wesentlichen naturschutzfachlichen Entscheidungen.