Unser Auftrag
Die Aufgaben der Nationalen Naturlandschaften sind in den Rechtsvorschriften Natur festgeschrieben.
Sie liegen in folgenden Bereichen:
Forschung, Beobachtung, Austausch und internationale Zusammenarbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Die inhaltlichen Schwerpunkte und Zielsetzungen der Naturparke, Biosphärenreservate und des Nationalparks orientieren sich an den internationalen Management-Kriterien der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, kurz: Weltnaturschutzunion).
Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Nationalen Naturlandschaften sind die Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) der jeweiligen Gebiete. Die Aufstellung der PEP ist eine der Hauptaufgaben der Großschutzgebiete und Grundlage aller wesentlichen naturschutzfachlichen Entscheidungen.