Pegeltelefon

Bis zum 31. Oktober ist der Rheinsberger Rhin, entsprechend der Verordnung zum Naturschutzgebiet Rheinsberger Rhin und Hellberge sowie der Allgemeinverfügung für die Befahrung des Rheinsberger Rhins, eingeschränkt für Paddler*innen befahrbar.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier!

 

Das Pegeltelefon informiert zeitnah über den Pegelstand an der Rheinsberger Obermühle und eine mögliche, damit verbundene, Sperrung. Es ist ausschließlich als gesprochene Information (Ansagetext) zu verstehen. Die darüber empfangenen Anfragen können nicht weiter bearbeitet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis!

 

Zusätzlich wird ab dieser Saison lt. Allgemeinverfügung für die Befahrung des Rheinsberger Rhin ein tagesaktueller Befahrungsschein benötigt, der auf Verlangen vorzuzeigen ist!

Befahrungsscheine erhalten Sie in folgenden Einrichtungen:

  • Stadt Rheinsberg Tourist-Information, Mühlenstraße 15a, 16831 Rheinsberg (Tel. 033931 34940)

  • Tourismus-Service Bürgerbahnhof, Karl-Marx-Straße 1, 16816 Neuruppin (Tel. 03391 45460) .