Kreistag Ostprignitz-Ruppin beschließt den Masterplan Wandern
Wandern hat in den letzten Jahren einen zusätzlichen und ungeahnten Aufschwung genommen, so auch im Reisegebiet Ruppiner Seenland. Diese Entwicklung hält bis zum heutigen Tage an. Vor diesem Hintergrund hat die Kommunale Arbeitsgruppe Freiraum Ruppiner Land mit Fördermitteln aus dem GRW-Regionalbudget und mit finanzieller Unterstützung des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land das wandertouristische Potenzial unserer Region näher untersuchen lassen - das Ergebnis ist der Masterplan Wandern "FontaneWANDERland".
Die AUbE Tourismusberatung GmbH aus Bielefeld hatte als Gewinnerin der Ausschreibung die Naturparkregion und angrenzende Bereiche um Wittstock/Dosse, Wusterhausen/Dosse, das Amt Temnitz und die Gemeinde Fehrbellin analysiert und bewertet. Der Fachverstand der regionalen Tourismusexpertinnen und -experten war im Rahmen zweier Workshops mit in die Studie eingeflossen.
Eine Kernbotschaft der fachlichen Analyse im Rahmen des Masterplans Wandern „FontaneWANDERland“: Aufgrund der naturtouristischen und kulturellen Highlights hat die Region grundsätzlich alle Voraussetzungen für eine zertifizierbare Wanderregion mit überregionaler Ausstrahlung. Mit Berlin und Hamburg liegen zwei wichtige Quellmärkte unmittelbar vor der Haustüre des Reisegebiets. Luft nach oben sehen die Planer vor allem in der naturtouristischen Infrastruktur, wie etwa bei der Markierung und Zertifizierung von Wegen sowie in der zielgruppenorientierten Entwicklung und Vermarktung von Wanderangeboten.
In einem nächsten Schritt soll es nun um die praktische Umsetzung gehen. Eine projektbegleitende Arbeitsgruppe mit Experteninnen und Experten aus beiden Landkreisen (Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel), Kommunen, Tourismusverband und Naturpark wird dazu nach der Sommerpause ihre Arbeit aufnehmen.
IST-Analyse FontaneWANDERland (pdf, 5,1 MB)
Wanderwege-Gesamtübersicht FontaneWANDERland (pdf, 8,8 MB)
Masterplan Wandern FontaneWANDERland (pdf, 4,3 MB)
Gebiet
- Naturpark Stechlin-Ruppiner Land
Meldung vom 14.07.2023