Sperrung des Rheinsberger Rhin

Die Befahrung des Rheinsberger Rhin mit Wasserfahrzeugen aller Art ist ab dem 14. August 2026 bis auf Weiteres nicht gestattet.

 

Der Pegel an der Obermühle in Rheinsberg ist unter die, nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rheinsberger Rhin und Hellberge“, zulässige Marke gesunken. Somit steht nicht genug Wasser im Rhin zur Verfügung, um ein schadloses Befahren des Gewässers zu ermöglichen.

Das Pegeltelefon informiert per Ansagetext zeitnah über die Sperrung des Rhins.

Diese Informationen sind über die Telefonnummer 033082 / 407 16 abrufbar.

Hier geht es zum Beitrag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Gebiet

  • Naturpark Stechlin-Ruppiner Land

Meldung vom 10.08.2026