Informationen über die Befahrung des Rheinsberger Rhin
Ab dem 15. Juni 2025 darf der Rheinsberger Rhin auf der Grundlage der Verordnung über das Naturschutzgebiet “Rheinsberger Rhin und Hellberge” wieder mit Muskelkraft betriebenen Einer- und Zweier-Kajaks zwischen 9 und 19 Uhr befahren werden, sofern dies der Wasserstand zulässt.
Für die neue Saison gelten die seit 2024 festgelegten Regelungen, auf die im Folgenden nochmals hingewiesen wird.
Zu beachten ist, dass nach dem Auslaufen der Allgemeinverfügung mit Ende der Saison 2023 nunmehr die Befahrung des Rheinsberger Rhin in diesem Jahr ohne Befahrungsschein möglich ist und demzufolge auch kein Buchungsportal mehr existiert. Vielmehr kann man sich direkt bei den ortsansässigen Bootsverleihern Kajaks ausleihen bzw. entsprechende Paddeltouren buchen.
Eine Begrenzung der Bootszahlen zum Schutz des ökologisch sensiblen Fließgewässers im Naturschutzgebiet „Rheinsberger Rhin“ wird dennoch weiterhin gewährleistet, da den Verleihbetrieben, jeweils nur ein festgelegtes Tageskontingent zur Verfügung steht.
Für nicht zugelassene Verleihunternehmen ist das Befahren des Rheinsberger Rhin verboten.
Unabhängig davon ist für Jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs ein Befahren mit dem privateigenen Kajak zulässig.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Befahrung des Rheinsberger Rhin ab dem 15. Juni ist wie schon in der Vergangenheit ein Pegelstand von mindestens 65 Zentimetern am Unterpegel des Wehres an der Rheinsberger Obermühle.
Ein Pegeltelefon informiert per Ansagetext zeitnah über den Pegelstand in Rheinsberg und eine mögliche Sperrung des Rhins. Diese Informationen sind über die Telefonnummer 033082 / 407 16 abrufbar.
Gebiet
- Naturpark Stechlin-Ruppiner Land
Meldung vom 12.06.2025